REGEL 7 : DAUER DES SPIELSmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm< Inhalt >

 

1. Allgemeines
1.1. Das Spiel besteht, wenn nichts anderes vereinbart oder vorgeschrieben ist, aus zwei Spielzeithälften von je 45 Minuten Dauer.

1.2. Die Zeitnahme (inkl. Nachspielzeit) ist eine tatsächliche, nicht anfechtbare Entscheidung des Schiedsrichters.

1.3. Die Zeit, welche durch Verletzungen, Spielverzögerungen oder andere Gründe verloren geht, hat der Schiedsrichter am Schluss der jeweiligen Spielzeithälfte nach seinem Ermessen nachspielen zu lassen. Für jede Auswechslung, welche nach dem Anstoss zu Beginn des Spieles und zur zweiten Halbzeit vorgenommen wird, hat der Schiedsrichter die Spielzeit um 30 Sekunden zu verlän-gern. Ausgenommen sind Spiele, bei denen die Spieler frei ein- und ausgewechselt werden können.

1.4. Spieler, die absichtlich versuchen, das Spiel zu verzögern, um Zeit zu vergeuden, sind zu ermahnen und im Wiederholungsfall zu verwarnen.

1.5. Die normale Spielzeit kann auf Verlangen beider Mannschaftscaptains um maximal 2 x 5 Minuten reduziert werden. Der Schiedsrichter darf unter keinen Umständen von sich aus den Mannschaften eine Reduktion der Spielzeit beantragen. Unzulässig ist eine Reduktion der Spielzeit bei Spielen, die weniger als 2 x 45 Minuten dauern, bei Entscheidungsspielen der Aktivmannschaften, bei Spielen um den Schweizer-Cup und der Meisterschaft der Nationalliga sowie 1. und 2. Liga sowie des Junioren-Spitzenfussballes (Spiele der U-17 und U-15).

1.6. Die Spieldauer bei Juniorenmeisterschaftsspielen beträgt: U-17, U-15, Junioren A, Junioren B: 2 x 45 Minuten Junioren C : 2 x 40 Minuten

1.7. Ist ein Final- oder Entscheidungsspiel der Aktiven und der Junioren, welches 2 x 45 Minuten dauert, oder ein Spiel um den Schweizer-Cup nach Ablauf der regulären Spielzeit noch unentschieden, so wird das Spiel um 2 x 15 Minuten verlängert.

1.8. Die Spieldauer bei Seniorenspielen beträgt: Senioren 2 x 40 Minuten Veteranen 2 x 35 Minuten Bei Senioren- und Veteranenspielen werden keine Verlängerungen gespielt.

1.9. Die Spieldauer für Frauenspiele beträgt 2 x 45 Minuten. Frauenspiele können um 2 x 15 Minuten verlängert werden.

1.10. Den auf vielen Plätzen aufgestellten Grossuhrwerken kommt nur orientierender Charakter zu.

1.11. Als offizielle Zeit gilt die Zeit des Radios, Fernsehens, der sprechenden Uhr der PTT, der SBB oder einer Nebenbahn.

2. Pause
2.1. Die Spieler haben in der Halbzeit Anrecht auf eine Pause. Die Halbzeitpause soll 5 Minuten nicht überschreiten, ausser mit Zustimmung des Schiedsrichters. Die Halbzeitpause ist vom Moment an zu rechnen, in welchem die Mannschaften ihre Umkleideräume betreten, beziehungsweise ihre Ruhepause antreten.

2.2. Die Pause kann bei allen Spielen auf Verlangen beider Spielführer vom Schiedsrichter verkürzt, bzw. in beschränktem Masse verlängert werden, falls hierfür zwingende Gründe vorliegen.

2.3. Die Pause bei Juniorenspielen beträgt 10 Minuten. Auf Antrag der Captains oder Juniorenbegleiter beider Mannschaften kann die Halbzeitpause auf 5 Minuten verkürzt werden.

3. Verlängerungen
3.1. Wenn im Reglement eine Verlängerung nach unentschiedenem Ausgang vorgesehen ist, so beträgt diese zweimal 15 Minuten. Die Gesamtdauer des Spiels darf auf keinen Fall 120 Minuten übersteigen. Vor der Verlängerung ist wiederum eine Pause von 5 Minuten zu gewähren, hingegen entfällt sie beim Seitenwechseln in der Verlängerung.