1. Allgemeines
1.1. Das Spiel besteht, wenn nichts anderes vereinbart oder vorgeschrieben
ist, aus zwei Spielzeithälften von je 45 Minuten Dauer.
1.2. Die Zeitnahme (inkl. Nachspielzeit) ist eine tatsächliche, nicht
anfechtbare Entscheidung des Schiedsrichters.
1.3. Die Zeit, welche durch Verletzungen, Spielverzögerungen oder andere
Gründe verloren geht, hat der Schiedsrichter am Schluss der jeweiligen
Spielzeithälfte nach seinem Ermessen nachspielen zu lassen. Für jede Auswechslung,
welche nach dem Anstoss zu Beginn des Spieles und zur zweiten Halbzeit
vorgenommen wird, hat der Schiedsrichter die Spielzeit um 30 Sekunden
zu verlän-gern. Ausgenommen sind Spiele, bei denen die Spieler frei ein-
und ausgewechselt werden können.
1.4. Spieler, die absichtlich versuchen, das Spiel zu verzögern, um Zeit
zu vergeuden, sind zu ermahnen und im Wiederholungsfall zu verwarnen.
1.5. Die normale Spielzeit kann auf Verlangen beider Mannschaftscaptains
um maximal 2 x 5 Minuten reduziert werden. Der Schiedsrichter darf unter
keinen Umständen von sich aus den Mannschaften eine Reduktion der Spielzeit
beantragen. Unzulässig ist eine Reduktion der Spielzeit bei Spielen, die
weniger als 2 x 45 Minuten dauern, bei Entscheidungsspielen der Aktivmannschaften,
bei Spielen um den Schweizer-Cup und der Meisterschaft der Nationalliga
sowie 1. und 2. Liga sowie des Junioren-Spitzenfussballes (Spiele der
U-17 und U-15).
1.6. Die Spieldauer bei Juniorenmeisterschaftsspielen beträgt: U-17, U-15,
Junioren A, Junioren B: 2 x 45 Minuten Junioren C : 2 x 40 Minuten
1.7. Ist ein Final- oder Entscheidungsspiel der Aktiven und der Junioren,
welches 2 x 45 Minuten dauert, oder ein Spiel um den Schweizer-Cup nach
Ablauf der regulären Spielzeit noch unentschieden, so wird das Spiel um
2 x 15 Minuten verlängert.
1.8. Die Spieldauer bei Seniorenspielen beträgt: Senioren 2 x 40 Minuten
Veteranen 2 x 35 Minuten Bei Senioren- und Veteranenspielen werden keine
Verlängerungen gespielt.
1.9. Die Spieldauer für Frauenspiele beträgt 2 x 45 Minuten. Frauenspiele
können um 2 x 15 Minuten verlängert werden.
1.10. Den auf vielen Plätzen aufgestellten Grossuhrwerken kommt nur orientierender
Charakter zu.
1.11. Als offizielle Zeit gilt die Zeit des Radios, Fernsehens, der sprechenden
Uhr der PTT, der SBB oder einer Nebenbahn.
2. Pause
2.1. Die Spieler haben in der Halbzeit Anrecht auf eine Pause. Die Halbzeitpause
soll 5 Minuten nicht überschreiten, ausser mit Zustimmung des Schiedsrichters.
Die Halbzeitpause ist vom Moment an zu rechnen, in welchem die Mannschaften
ihre Umkleideräume betreten, beziehungsweise ihre Ruhepause antreten.
2.2. Die Pause kann bei allen Spielen auf Verlangen beider Spielführer
vom Schiedsrichter verkürzt, bzw. in beschränktem Masse verlängert werden,
falls hierfür zwingende Gründe vorliegen.
2.3. Die Pause bei Juniorenspielen beträgt 10 Minuten. Auf Antrag der
Captains oder Juniorenbegleiter beider Mannschaften kann die Halbzeitpause
auf 5 Minuten verkürzt werden.
3. Verlängerungen
3.1. Wenn im Reglement eine Verlängerung nach unentschiedenem Ausgang
vorgesehen ist, so beträgt diese zweimal 15 Minuten. Die Gesamtdauer des
Spiels darf auf keinen Fall 120 Minuten übersteigen. Vor der Verlängerung
ist wiederum eine Pause von 5 Minuten zu gewähren, hingegen entfällt sie
beim Seitenwechseln in der Verlängerung.
|