1. Allgemeines
1.1. Bei allen Verbandsspielen der 3. - 5. Ligen, des Junioren-Breitenfussballs,
der Frauen, der Senioren und Veteranen sowie des Junioren-Spitzenfussballs
(U-15) amtieren Schiedsrichter-Assistenten, die von den beteiligten Clubs
gestellt werden. Bei Verbandsspielen der Nationalliga (eingeschlossen
U-19 und U-18), 1. und 2. Liga sowie des Junioren-Spitzenfussballs (U-17)
bezeichnet die zuständige Aufgebotsstelle neutrale Schiedsrichter-Assistenten.
1.2. Der Platzklub stellt die Fahnen für die Schiedsrichter-Assistenten
zur Verfügung. Sie sollen in grellen Farben gehalten sein.
1.3. Unter Umständen und sofern ihm daraus keine besonderen Schwierigkeiten
erwachsen, kann der Schiedsrichter versuchen, das Spiel auch ohne Linienrichter
auszutragen.
2. Neutrale Linienrichter
2.1. Die Aufgaben und Kompetenzen der neutralen Linienrichter
sind in einer besonderen Weisung "Zusammenarbeit zwischen Schiedsrichter
und neutralen Linienrichtern" enthalten.
2.2. Neutrale Linienrichter haben die Pflicht, die Aufmerksamkeit der
Schiedsrichters auf jegliche von ihnen festgestellte Übertretung der Spielregeln
zu lenken, wenn sie glauben, dass der Schiedsrichter diese nicht sehen
konnte. Es ist jedoch Sache des Schiedsrichters, endgültig zu entscheiden.
3. Klublinienrichter
3.1. In den unteren Ligen hat jede der beteiligten Mannschaften das Recht,
einen Linienrichter zu stellen. Verzichtet der Gastklub auf dieses Recht,
so muss der Platzklub beide Linienrichter zur Verfügung halten.
3.2. Die Aufgabe der Klublinienrichter besteht darin, dem Schiedsrichter
anzuzeigen, wenn der Ball die Seitenlinien überschritten hat. Ferner unterstützen
sie den Schiedsrichter bei der Zeitkontrolle, wobei aber die Uhr des Schiedsrichters
massgebend ist.
3.3. Die Klublinienrichter unterstehen dem Schiedsrichter und haben sich,
genau wie die Spieler, dessen Entscheidungen zu fügen. Ohne Einwilligung
des Schiedsrichters dürfen die Klublinienrichter während des Spiels weder
in das Spielfeld eindringen, noch sich von diesem entfernen.
3.4. Um zu vermeiden, dass sie vom Ball berührt werden oder hinderlich
sind, sollen sich die Linienrichter ausserhalb der Seitenlinie bewegen.
3.5. Auswechselspieler, die als Schiedsrichter-Assistenten amten, haben
eine andersfarbige Oberkörperbekleidung zu tragen.
3.6. Der Schiedsrichter soll einen Klublinienrichter ersetzen lassen,
wenn er:
a) sich ungebührlich in das Spielgeschehen einmischt
b) seiner Aufgabe mangelhaft nachkommt
c) in alkoholisiertem Zustand antritt, bzw. während seiner Amtsausübung
Alkohol zu sich nimmt oder raucht. Wenn der Schiedsrichter einen Klublinienrichter
seines Amtes entheben muss, hat er den Tatbestand dem Spielführer und
der Behörde zu melden.
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