1. Anstoss
1.1. Vor Beginn des Spiels wird mittels einer Münze um die Spielfeldseite
gelost. Die Mannschaft, welche das Los gewinnt, muss für die erste Halbzeit
die Seite wählen. Die andere Mannschaft führt den Anstoss aus.
1.2. Das Zeichen zum Spielbeginn besteht aus einem Pfiff. Der Ball ist
im Spiel, wenn er mit dem Fuss gespielt worden ist und sich in Richtung
gegnerischer Platzhälfte bewegt hat. Jeder Spieler muss sich in seiner
eigenen Spielfeldhälfte befinden. Die Spieler der Mannschaft, welche den
Anstoss nicht ausführt, muss mindestens 9,15 m vom Ball entfernt sein.
1.3. Die Zeitkontrolle des Schiedsrichters beginnt mit dem Pfiff zum Anstoss.
Das Spiel beginnt jedoch erst nach dem gültigen Anstoss.
1.4. Nach einem Torerfolg ist das Spiel in gleicher Weise durch einen
Spieler der Mannschaft, gegen die das Tor erzielt worden ist, wieder aufzunehmen.
1.5. Nach der Halbzeitpause werden vor Wiederbeginn des Spiels die Spielfeldhälften
gewechselt. Der Anstoss wird von einem Spieler der Mannschaft ausgeführt,
die zu Beginn des Spiels den Anstoss nicht hatte.
1.6. Bei einer allfälligen Verlängerung muss die Platzwahl wiederholt
werden.
1.7. Aus dem Anstoss kann beim Gegner direkt ein Tor erzielt werden.
1.8. Der Anstoss muss In folgenden Fällen infolge regelwidriger Ausführung
wiederholt werden:
a) wenn der Ball seitwärts (auf der Mittellinie) oder rückwärts und nicht
vorwärts bewegt wird;
b) wenn der Gegner in den Mittelkreis oder in die gegnerische Platzhälfte
eindringt, bevor der Anstoss regelkonform ausgeführt ist;
c) wenn der Anstoss nicht vom Anstosspunkt vollzogen wird.
1.9. Strafbestimmung Spieler, welche den Anstoss durch eine regelwidrige
Ausführung zu verzögern trachten, sind erstmals zu ermahnen und im Wiederholungsfall
zu verwarnen.
1.10. Ein Spieler, der den Ball nach dem regelkonform ausgeführten Anstoss
ein zweites Mal spielt, bevor ihn ein anderer berührt hat, wird mit einem
Freistoss indirekt bestraft, der dort ausgeführt wird, wo die zweite Berührung
stattgefunden hat.
1.11. Die Ausführung des Anstosses durch andere Personen als die im Spiele
mitwirkenden Spieler ist nicht gestattet.
2. Schiedsrichterball
2.1. Ein Schiedsrichterball
kann nur dann gegeben werden, wenn das Spiel unterbrochen wurde, ohne
dass ein Spieler die Spielregeln verletzt und ohne dass der Ball die Tor-
oder Seitenlinie überquert hat oder wenn ein Spieler eine strafbare Handlung
ausserhalb des Spielfeldes begangen hat.
2.2. Bei der Ausführung des Schiedsrichterballs hat der Schiedsrichter
den Ball etwa aus Brusthöhe mit gestrecktem Arm aus der Hand fallen zu
lassen (nicht werfen).
2.3. Der Ball ist nach einem Schiedsrichterball im Spiel, wenn er, von
keinem Spieler berührt, den Boden erreicht hat.
2.4. Der Schiedsrichterball ist zu wiederholen: - wenn der Ball bevor
er den Boden berührt hat von einem Spieler gespielt wird. - wenn der Ball
unberührt die Begrenzungslinien des Spielfeldes verlassen hat.
2.5. Grundsätzlich muss der Schiedsrichterball an der Stelle ausgeführt
werden, wo sich der Ball im Zeitpunkt der Spielunterbrechung befunden
hat. Die Ausführung des Schiedsrichterballes innerhalb des Torraumes erfolgt
auf der Torraum-Linie, welche parallel zur Torlinie verläuft, und zwar
an der Stelle, welche am nächsten zu jenem Ort liegt, an dem sich der
Ball bei der Unterbrechung im Torraum befunden hat.
2.6. Bei der Ausführung des Schiedsrichterballs ist kein Pfiff notwendig.
2.7. Am Schiedsrichterball können sich beliebig viele Spieler beteiligen.
Den Spielern ist keine bestimmte Distanz zum Ball vorgeschrieben, doch
muss der Schiedsrichter darauf achten, dass genügend Raum für dessen Ausführung
vorhanden ist.
2.8. Nachstehend sind einige Möglichkeiten aufgeführt, welche zum Schiedsrichterball
führen:
a) Ein Spieler ist nach Ansicht des Schiedsrichters ernstlich verletzt,
ohne dass eine strafbare Handlung eines anderen Spielers vorliegt.
b) Eine nicht zum Spiel gehörende Person oder ein Tier dringen in das
Spielfeld ein und stören dadurch das Spielgeschehen. Wird der Ball im
Verlauf des Spiels unmittelbar nach einem Strafstoss durch äusseren Einfluss
aufgehalten, ist der Stoss zu wiederholen.
c) Wenn der Ball im Verlauf des Spiels unbrauchbar geworden ist. Wird
der Ball jedoch nach der unmittelbaren Ausführung des Anstosses, Eckstosses,
Freistosses, Strafstosses, Torabstosses oder Seiteneinwurfes unbrauchbar,
ohne dass er vorher von einem Spieler berührt oder gespielt wurde, so
ist der betreffende Stoss oder Wurf zu wiederholen.
d) Wenn der Ball nach den unter Ziffer c) genannten Stössen direkt an
die Torpfosten oder Querlatte prallt und unbrauchbar wird.
e) Der Schiedsrichter erkennt aus eigener Überzeugung sofort nach einer
Spielunter- brechung einen ihm unterlaufenen Irrtum und es ist keine andere
Spielfortsetzung möglich. Er kann aber nur so lange darauf zurückkommen,
als das Spiel nicht ander- weitig fortgesetzt wurde.
f) Wenn Witterungseinflüsse oder andere Umstände eine sofortige vorübergehende
Unter- brechung des Spiels notwendig gemacht haben.
g) Wenn sich gleichzeitig zwei Bälle auf dem Spielfeld befinden. Beeinflusst
der zweite Ball das Spiel nicht, so ist es nicht zu unterbrechen.
h) Bei störendem Eingriff von Spielern, die sich ausserhalb des Spielfeldes
oder im Netz- raum durch Zurufe bemerkbar machen, bzw. eine Unsportlichkeit
oder Tätlichkeit begehen (Vorteilsbestimmung beachten).
2.9. Wenn bei einem Schiedsrichterball ein Spieler gegen irgendeine Spielregel
verstösst, bevor der Ball den Boden berührt, ist der betreffende Spieler
je nach der Schwere der Regelverletzung zu verwarnen oder vom Spielfeld
zu weisen. Der gegnerischen Mannschaft kann jedoch kein Freistoss zuerkannt
werden, da der Ball im Zeitpunkt des Vergehens noch nicht im Spiel war.
Der Schiedsrichterball ist zu wiederholen.
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