|
1. Allgemeines
1.1. Vorgeschriebene Ausrüstung
Die Ausrüstung der Spieler
besteht aus: - Oberkörperbekleidung (Leibchen/Jersey/Hemd/Bluse/Pullover
mit kurzen oder langen Ärmeln) - Kurze Hose (Sporthose/Kniehose/Shorts)
- Stulpen (Strümpfe/Kniestrümpfe) - Schienbeinschonern - Schuhen
1.2. Ein Spieler darf nichts tragen oder verwenden, was einen anderen
Spieler gefährden könnte (Armbanduhr, Siegelring, Harz für Hände usw.).
Der Schiedsrichter entscheidet im Zweifelsfall, welche Gegenstände und
Schuhe die Gefahr einer Verletzung von Spielern mit sich bringen könnte.
1.3. Den Spielern ist es gestattet, mannschaftsmässig Werbung zu tragen,
die den Vorschriften der zuständigen Behörde entsprechen muss.
1.4. Ausrüstung des Captains (Spielführers)
Der Captain
muss eine Armbinde tragen, die ihn als solchen zu erkennen gibt. Diese
Armbinde muss in einer Kontrastfarbe zur Oberkörperbekleidung gehalten
sein.
1.5. Ausrüstung des Torhüters
Der Torhüter
muss sich farblich in seiner Oberkörperbekleidung deutlich von derjenigen
beider Mannschaften unterscheiden.
1.6. Überprüfung der Ausrüstung Der Schiedsrichter muss die Ausrüstung
aller Spieler vor Spielbeginn überprüfen. Jedem Spieler, dessen Ausrüstung
nicht den reglementarischen Anforderungen entspricht, ist eine Teilnahme
am Spiel zu untersagen, bis der Mangel behoben ist.
1.7. Strafbestimmungen
1.7.1. Wird bei laufendem Spiel die Ausrüstung eines Spielers beanstandet,
oder stellt der Schiedsrichter einen Mangel fest, so ist der fehlbare
Spieler beim nächsten Spielunterbruch vom Spielfeld zu schicken, mit der
Anweisung, die Ausrüstung in Ordnung zu bringen.
1.7.2. Ein Spieler, der vom Schiedsrichter vorübergehend vom Spielfeld
gewiesen worden ist, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen, muss,
um ins Spielgeschehen einzugreifen, einen Spielunterbruch abwarten und
die beanstandete Ausrüstung durch den Schiedsrichter kontrollieren lassen.
1.7.3. Betritt der Spieler, der zwecks Behebung eines Mangels an seiner
Ausrüstung vom Schiedsrichter vom Feld gewiesen wurde, ohne Einwilligung
des Schiedsrichters das Spielfeld, so muss - der fehlbare Spieler verwarnt
und - das Spiel mit einem indirekten Freistoss, am Ort wo der Ball sich
beim Spielunterbruch befand, fortgesetzt werden.
2. Oberkörperbekleidung
2.1. Alle Spieler einer Mannschaft, mit Ausnahme des Torhüters, müssen
in gleichfarbiger Oberkörperbekleidung antreten. Die beiden am Spiel beteiligten
Mannschaften müssen sich deutlich in den Farben der Oberkörperbekleidung
unterscheiden.
2.2. Bei Verbandsspielen müssen die Leibchen mit Rückennummern versehen
sein, welche mit der Nummer auf der Mannschaftskarte übereinstimmen. Fehlende
Rückennummern sind für den Schiedsrichter kein Grund, das Spiel nicht
anzupfeifen. Er hat das Fehlen der Rückennummern der zuständigen Behörde
zu rapportieren.
2.3. Treten beide Mannschaften ohne Verschulden des Platzclubs in gleich-
oder ähnlichfarbigen Oberkörperbekleidungen an, so muss die Gastmannschaft
diese wechseln. Im Zweifelsfall entscheidet der Schiedsrichter.
3. Kurze Hose
3.1. Feldspieler Die Spieler einer Mannschaft sollen in gleichfarbigen,
kurzen Hosen spielen. Sie dürfen dazu auch Strumpfhosen tragen. Auf Allwetter-
und Kunstrasenplätzen ist unter der Ausrüstung das Tragen von Schutzkleidern
(zum Beispiel Trainerhosen/Strumpfhosenetc.) gestattet. Diese sollen wenn
möglich bei der ganzen Mannschaft gleichfarbig sein.
3.2. Torhüter Der Torhüter darf kurze Hosen, Strumpfhosen oder einen Trainingsanzug
tragen.
3.3. Bezüglich der Bekleidung entscheidet in Zweifelsfällen der Schiedsrichter
endgültig.
3.4. Unterbekleidung/Thermohosen Sofern Spieler einer Mannschaft sogenannte
Thermohosen tragen, sollen diese farblich der dominanten Farbe der Hose
entsprechen. Der Schiedsrichter wird angewiesen, im Rapport zu vermerken,
wenn die Spieler einer Mannschaft Thermohosen mit unterschiedlichen Farben
tragen sollten. Er darf aber einen Spieler nicht vom Spielfeld weisen,
um die Thermohosen zu wechseln.
4. Stulpen/Schienbeinschoner
4.1. Die Spieler einer Mannschaft sollen in gleichfarbigen Stulpen
zum Spiel antreten.
4.2. Die Schienbeinschoner
müssen von den Stulpen vollständig bedeckt sein. Sie müssen aus geeignetem
Material (Gummi, Plastic, Polyurethan oder ähnlichen Substanzen) bestehen,
um Schutz vor Verletzungen zu bieten. Der Schiedsrichter entscheidet im
Zweifelsfall, ob das verwendete Material zugelassen werden kann.
4.3. Ohne Schienbeinschoner darf nicht gespielt werden.
5. Schuhe
5.1. Art der Schuhe Grundsätzlich ist mit Fussballschuhen
zu spielen. Es sind weiter zugelassen: - Zivilschuhe - Turnschuhe - Basketballschuhe
5.2. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet.
5.3. Die Beschaffenheit der Stollen/Nocken bezüglich Material, Anzahl
und Masse (Länge/Durchmesser) darf weder für den Träger noch für die andern
Spieler eine Verletzungsgefahr bedeuten.
5.4. Strafbestimmungen (Schuhe)
5.4.1. Spielt bei laufendem Spiel ein Spieler ohne Schuh oder Schuhe den
Ball, so muss der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, - den Spieler
anhalten, die Ausrüstung in Ordnung zu bringen. Erst dann darf der Spieler
wieder eingreifen. - einen Freistoss indirekt zu verhängen, dort wo der
Spieler ohne Schuh oder Schuhe den Ball gespielt hat.
5.4.2. Will bei ruhendem Spiel (Eckstoss/Freistoss/Torabstoss/Strafstoss
oder Einwurf) ein Spieler ohne Schuh oder Schuhe den Ball ins Spiel bringen,
so hat dies der Schiedsrichter zu verhindern. Bemerkt der Schiedsrichter
aber erst nach der Spielaufnahme, dass ein Spieler diesen ohne Schuh oder
Schuhe vollzogen hat, muss er die Spielaufnahme regelkonform nochmals
vornehmen.
|