REGEL 4 : AUSRÜSTUNG DER SPIELERmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm< Inhalt >

 

1. Allgemeines
1.1. Vorgeschriebene Ausrüstung
Die Ausrüstung der Spieler besteht aus: - Oberkörperbekleidung (Leibchen/Jersey/Hemd/Bluse/Pullover mit kurzen oder langen Ärmeln) - Kurze Hose (Sporthose/Kniehose/Shorts) - Stulpen (Strümpfe/Kniestrümpfe) - Schienbeinschonern - Schuhen

1.2. Ein Spieler darf nichts tragen oder verwenden, was einen anderen Spieler gefährden könnte (Armbanduhr, Siegelring, Harz für Hände usw.). Der Schiedsrichter entscheidet im Zweifelsfall, welche Gegenstände und Schuhe die Gefahr einer Verletzung von Spielern mit sich bringen könnte.

1.3. Den Spielern ist es gestattet, mannschaftsmässig Werbung zu tragen, die den Vorschriften der zuständigen Behörde entsprechen muss.

1.4. Ausrüstung des Captains (Spielführers)
Der Captain muss eine Armbinde tragen, die ihn als solchen zu erkennen gibt. Diese Armbinde muss in einer Kontrastfarbe zur Oberkörperbekleidung gehalten sein.

1.5. Ausrüstung des Torhüters
Der Torhüter muss sich farblich in seiner Oberkörperbekleidung deutlich von derjenigen beider Mannschaften unterscheiden.

1.6. Überprüfung der Ausrüstung Der Schiedsrichter muss die Ausrüstung aller Spieler vor Spielbeginn überprüfen. Jedem Spieler, dessen Ausrüstung nicht den reglementarischen Anforderungen entspricht, ist eine Teilnahme am Spiel zu untersagen, bis der Mangel behoben ist.

1.7. Strafbestimmungen

1.7.1. Wird bei laufendem Spiel die Ausrüstung eines Spielers beanstandet, oder stellt der Schiedsrichter einen Mangel fest, so ist der fehlbare Spieler beim nächsten Spielunterbruch vom Spielfeld zu schicken, mit der Anweisung, die Ausrüstung in Ordnung zu bringen.

1.7.2. Ein Spieler, der vom Schiedsrichter vorübergehend vom Spielfeld gewiesen worden ist, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen, muss, um ins Spielgeschehen einzugreifen, einen Spielunterbruch abwarten und die beanstandete Ausrüstung durch den Schiedsrichter kontrollieren lassen.

1.7.3. Betritt der Spieler, der zwecks Behebung eines Mangels an seiner Ausrüstung vom Schiedsrichter vom Feld gewiesen wurde, ohne Einwilligung des Schiedsrichters das Spielfeld, so muss - der fehlbare Spieler verwarnt und - das Spiel mit einem indirekten Freistoss, am Ort wo der Ball sich beim Spielunterbruch befand, fortgesetzt werden.

2. Oberkörperbekleidung
2.1. Alle Spieler einer Mannschaft, mit Ausnahme des Torhüters, müssen in gleichfarbiger Oberkörperbekleidung antreten. Die beiden am Spiel beteiligten Mannschaften müssen sich deutlich in den Farben der Oberkörperbekleidung unterscheiden.

2.2. Bei Verbandsspielen müssen die Leibchen mit Rückennummern versehen sein, welche mit der Nummer auf der Mannschaftskarte übereinstimmen. Fehlende Rückennummern sind für den Schiedsrichter kein Grund, das Spiel nicht anzupfeifen. Er hat das Fehlen der Rückennummern der zuständigen Behörde zu rapportieren.

2.3. Treten beide Mannschaften ohne Verschulden des Platzclubs in gleich- oder ähnlichfarbigen Oberkörperbekleidungen an, so muss die Gastmannschaft diese wechseln. Im Zweifelsfall entscheidet der Schiedsrichter.

3. Kurze Hose
3.1. Feldspieler Die Spieler einer Mannschaft sollen in gleichfarbigen, kurzen Hosen spielen. Sie dürfen dazu auch Strumpfhosen tragen. Auf Allwetter- und Kunstrasenplätzen ist unter der Ausrüstung das Tragen von Schutzkleidern (zum Beispiel Trainerhosen/Strumpfhosenetc.) gestattet. Diese sollen wenn möglich bei der ganzen Mannschaft gleichfarbig sein.

3.2. Torhüter Der Torhüter darf kurze Hosen, Strumpfhosen oder einen Trainingsanzug tragen.

3.3. Bezüglich der Bekleidung entscheidet in Zweifelsfällen der Schiedsrichter endgültig.

3.4. Unterbekleidung/Thermohosen Sofern Spieler einer Mannschaft sogenannte Thermohosen tragen, sollen diese farblich der dominanten Farbe der Hose entsprechen. Der Schiedsrichter wird angewiesen, im Rapport zu vermerken, wenn die Spieler einer Mannschaft Thermohosen mit unterschiedlichen Farben tragen sollten. Er darf aber einen Spieler nicht vom Spielfeld weisen, um die Thermohosen zu wechseln.

4. Stulpen/Schienbeinschoner
4.1. Die Spieler einer Mannschaft sollen in gleichfarbigen Stulpen zum Spiel antreten.

4.2. Die Schienbeinschoner müssen von den Stulpen vollständig bedeckt sein. Sie müssen aus geeignetem Material (Gummi, Plastic, Polyurethan oder ähnlichen Substanzen) bestehen, um Schutz vor Verletzungen zu bieten. Der Schiedsrichter entscheidet im Zweifelsfall, ob das verwendete Material zugelassen werden kann.

4.3. Ohne Schienbeinschoner darf nicht gespielt werden.

5. Schuhe
5.1. Art der Schuhe Grundsätzlich ist mit Fussballschuhen zu spielen. Es sind weiter zugelassen: - Zivilschuhe - Turnschuhe - Basketballschuhe

5.2. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet.

5.3. Die Beschaffenheit der Stollen/Nocken bezüglich Material, Anzahl und Masse (Länge/Durchmesser) darf weder für den Träger noch für die andern Spieler eine Verletzungsgefahr bedeuten.

5.4. Strafbestimmungen (Schuhe)

5.4.1. Spielt bei laufendem Spiel ein Spieler ohne Schuh oder Schuhe den Ball, so muss der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, - den Spieler anhalten, die Ausrüstung in Ordnung zu bringen. Erst dann darf der Spieler wieder eingreifen. - einen Freistoss indirekt zu verhängen, dort wo der Spieler ohne Schuh oder Schuhe den Ball gespielt hat.

5.4.2. Will bei ruhendem Spiel (Eckstoss/Freistoss/Torabstoss/Strafstoss oder Einwurf) ein Spieler ohne Schuh oder Schuhe den Ball ins Spiel bringen, so hat dies der Schiedsrichter zu verhindern. Bemerkt der Schiedsrichter aber erst nach der Spielaufnahme, dass ein Spieler diesen ohne Schuh oder Schuhe vollzogen hat, muss er die Spielaufnahme regelkonform nochmals vornehmen.