1.
Zahl der Spieler
1.1. Das Spiel wird mit zwei Mannschaften
durchgeführt, von denen jede nicht mehr als 11 Spieler aufweisen darf;
einer von ihnen ist der Torhüter.
1.2. Ein Wettspiel darf begonnen werden, sofern von beiden Mannschaften
mindestens 9 vorschriftsgemäss ausgerüstete Spieler anwesend sind.
1.3. In keiner Mannschaft dürfen gleichzeitig mehr als 11 Spieler mitwirken.
1.4. Bei Mannschaften, welche das Spiel mit 9 oder 10 Spielerrn angefangen
haben, dürfen die zu spät gekommenen Spieler, sofern sie vor Spielbeginn
auf der Spielerkarte aufgeführt sind und sich reglementskonform beim Schiedsrichter
angemeldet haben, während der ganzen Dauer (einschliesslich einer allfälligen
Verlängerung) ins Spiel eintreten.
1.5. Reduziert sich die Zahl der Spieler einer Mannschaft unter 7, muss
das Spiel abgebrochen werden. Im Rapport hat der Schiedsrichter die Gründe
für das Ausscheiden der Spieler aufzuführen. Zudem hat er anzugeben, ob
die betreffende Mannschaft das Spiel mit weniger als 11 Spielern begonnen
hat.
2. Auswechslungen
2.1. Die Spieler können während des ganzen Spiels innerhalb ihrer Mannschaft
unter sich nach Belieben wechseln.
2.2. a) Im Rahmen eines Verbandsspieles dürfen während der ganzen Dauer
eines Spieles, einschliesslich einer allfälligen Verlängerung, bis zu
drei Spieler ausgewechselt werden. Diese Bestimmung gilt für folgende
Spiele: - Aktive (Nationalliga und der 1.-5. Liga, einschliesslich Nachwuchs
NL) - Junioren-Spitzenfussball (U-17 und U-15) - Frauen (Nationalliga
und 1. Liga) - Firmensport.
b) Für folgende Spiele gilt die Ausnahme, dass bis zu fünf Spieler bei
einem Spielunterbruch frei ein- und ausgewechselt werden können: - Frauen
2. Liga - Frauen Junioren A - Junioren-Breitenfussball - Senioren und
Veteranen
2.3. Unter der Voraussetzung, dass die beteiligten Mannschaften bei Spielen
mit drei Auswechslungen eine Einigung über die Höchstzahl der Auswechselspieler
erzielen und der Schiedsrichter vor Spielbeginn darüber informiert wird,
sind in Trainingsspielen bis zu fünf Auswechslungen erlaubt. Wenn versäumt
wird den Schiedsrichter zu informieren oder keine Einigung zustande kommt,
dürfen nur drei Auswechselspieler eingesetzt werden.
2.4. Die Spielerkarte, welche gemäss den speziellen Weisungen der Abteilungen
vor Spielbeginn dem Schiedsrichter ausgefüllt übergeben werden muss, darf
höchstens die Namen von fünf Auswechselspielern aufweisen (Ausnahmen nach
den speziellen Bestimmungen der Abteilungen). Nach Spielbeginn darf die
Spielerkarte nicht mehr geändert werden. Auswechselspieler, die vor Spielbeginn
nicht als solche bezeichnet worden sind, dürfen am Spiel nicht teilnehmen.
2.5. Die Schiedsrichter sind nicht ermächtigt, über die Frage des Einsatzes
eines Spielers oder Auswechselspielers zu entscheiden. Die Verantwortung
über den Einsatz eines Spielers oder Auswechselspielers liegt ausschliesslich
beim zuständigen Verein.
2.6. Wenn ein Spieler durch einen Auswechselspieler ersetzt werden soll,
sind die nachstehenden Bedingungen zu beachten: a) die beabsichtigte Auswechslung
muss dem Schiedsrichter angemeldet werden b) eine Auswechslung kann nur
bei einem Spielunterbruch vorgenommen werden c) der Auswechselspieler
darf das Spielfeld nicht betreten, bevor der Spieler, den er ersetzt,
es verlassen hat und dann nur nachdem er ein Zeichen des Schiedsrichters
erhalten hat d) der Ersatzspieler hat das Spielfeld bei der Mittellinie
zu betreten e) die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Auswechselspieler
das Spielfeld betritt. In diesem Augenblick wird er zum Spieler und der
Spieler, den er ersetzt, gehört nicht mehr zum Spiel (Ausnahme: freies
Ein- und Auswechseln im Junioren-Breitenfussball)
2.7. Während des Spiels auf das Spielfeld eintretende Spieler haben folgendes
zu beachten: a) Spieler, die das Spielfeld vorübergehend verlassen durften,
müssen lediglich das Einver- ständnis des Schiedsrichters (Handzeichen)
abwarten
b) Spieler, die um ihre Ausrüstung in Ordnung zu bringen vorübergehend
durch den Schieds- richter vom Spielfeld gewiesen wurden, müssen: - Spielunterbruch
abwarten - Beanstandete Ausrüstung durch den Schiedsrichter kontrollieren
lassen
c) Spieler, die neu zur Mannschaft stossen und vor Spielbeginn durch den
Schiedsrichter nicht kontrolliert werden konnten, müssen: - Spielunterbruch
und Einverständnis (Handzeichen) des Schiedsrichters abwarten - Spielerpass
vorweisen, oder wo dieser fehlt, auf der Mannschaftskarte unterschreiben
d) Auswechselspieler, die vor dem Spiel durch den Schiedsrichter nicht
kontrolliert werden konnten, müssen: - Spielunterbruch abwarten - Warten
bis der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen hat - Einverständnis
des Schiedsrichters (Handzeichen) abwarten - Spielerpass vorweisen und
wo dieser fehlt, auf der Mannschaftskarte unterschreiben.
2.8. Strafbestimmung: Spieler, die das Spiel beginnen, zu spät kommen
oder vorübergehend ausscheiden, gehören zum Spiel. Wenn sie das Spielfeld
ohne Erlaubnis des Schiedsrichters betreten, wieder betreten oder verlassen,
müssen sie verwarnt werden. Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen
hat, um die Verwarnung auszusprechen, ist es am Ort, wo sich der Ball
befand, als der Schiedsrichter das Spiel unterbrach, durch indirekten
Freistoss wieder aufzunehmen. Beim Spielfeldverlassen ohne Erlaubnis ist
die Verwarnung beim Wiedereintritt auszusprechen. Kommt der Spieler nicht
mehr auf das Spielfeld zurück, so ist die fällige Verwarnung dem Spielführer
mitzuteilen (Ausnahme: Regel 3 Punkt 3.5.).
2.9. Wechselt ein Feldspieler während des Spiels seinen Platz mit dem
Torhüter, so ist dazu erforderlich:
a) Unterbruch abwarten
b) Wechsel der Oberkörperbekleidung (Ein Spieler, der die Torhüterstelle
einnimmt, ohne sich als solcher durch eine andersfarbige Oberkörperbekleidung
ersichtlich zu machen, wird in seinen Aktionen als Feldspieler betrachtet)
c) Meldung an den Schiedsrichter (Unterbleibt diese Meldung, so sind der
ehemalige und der neue Torhüter beim nächsten Spielunterbruch zu verwarnen.)
2.10. Das Verlassen des Spielfeldes hat auf nachstehende Weise zu erfolgen:
a) der Spieler darf erst weggehen, wenn er die ausdrückliche Erlaubnis
des Schiedsrichters erhalten hat
b) hat er die Zustimmung vom Schiedsrichter erhalten, darf er sich nicht
mehr am Spiel beteiligen. Strafbestimmung: Bleibt ein Spieler auf dem
Spielfeld, ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen und das
Spiel ist mit einem indirekten Freistoss für die gegnerische Mannschaft
an der Stelle fortzusetzen, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befunden
hat. Begeht der Spieler aber ein schwereres Vergehen, so ist dieses zu
bestrafen, ausser das Spiel sei wegen des unerlaubten Verbleibens auf
dem Spielfeld bereits unterbrochen worden.
2.11. Das Verlassen des Spielfeldes ohne besondere Erlaubnis ist nur in
folgenden Fällen gestattet:
a) bei einer ernsten Verletzung
b) wenn es vorübergehend geschieht - um dem Schiedsrichter zu zeigen,
dass ein in Abseitsposition geratener Spieler nicht ins Spiel einzugreifen
gedenkt - dass zur Ausführung eines Freistosses, Torabstosses, Eckstosses
oder Seiteneinwurfes ein Anlauf ausserhalb des Spielfeldes genommen wird
- um den Gegner zu umgehen - um einen Ball zu holen, der die Spielfeldgrenze
überquert hat.
2.12. Ein ersetzter Spieler darf am gleichen Spiel nicht mehr teilnehmen
(Ausnahme: freies Ein- und Auswechseln im Junioren-Breitenfussball).
2.13. Ein Auswechselspieler ist als der Mannschaft zugehörig zu betrachten
und damit der Autorität und dem Entscheidungsrecht des Schiedsrichters
unterstellt, egal, ob er eingesetzt wird oder nicht. Dringt ein Auswechselspieler
ins Spielfeld ein, so hat der Schiedsrichter folgendes zu tun: - Spiel
sofort unterbrechen - den fehlbaren Spieler verwarnen und vom Spielfeld
weisen - das Spiel mit Schiedsrichterball wieder aufnehmen und zwar am
Ort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand - den Vorfall der zuständigen
Behörde melden. Weil Auswechselspieler wohl zur Mannschaft, aber nicht
zum Spiel gehören, kann gegen diese keine spieltechnische Strafe ausgesprochen
werden. Begeht der fehlbare Spieler zudem einen Regelverstoss (Hände,
Foul, Unsportlichkeit, Tätlichkeit, usw.) ist keine spieltechnische Strafe
möglich (also keine Freistösse oder Elfmeter); hingegen sind die entsprechenden
administrativen Bestrafungen (Verwarnungen, Ausschlüsse) in jedem Fall
auszusprechen. Ein weggewiesener Auswechselspieler kann weiterhin regelkonform
eingewechselt werden. Ein ausgeschlossener Spieler oder Auswechselspieler
hingegen bleibt für das ganze Spiel gesperrt.
2.14. Ein Auswechselspieler kann vor seinem Einsatz als Spieler als Linienrichter
eingesetzt werden. Wenn dieser Spieler bei der Ausübung des Linienrichteramtes
wegen unsportlichen Benehmens ausgeschlossen werden muss, darf er nachher
nicht als Spieler eingesetzt werden.
2.15. Ein nicht zum Einsatz gelangter Auswechselspieler, der vom Schiedsrichter
vor Beginn oder während des Spiels ausgeschlossen wird, darf am betreffenden
Spiel nicht teilnehmen. Er kann durch einen anderen auf der Mannschaftskarte
stehenden oder noch nachzutragenden Auswechselspieler ersetzt werden.
3. Ausgeschlossene Spieler
3.1. Ein während des Spiels ausgeschlossener Spieler darf nicht ersetzt
werden, auch nicht in Freundschaftsspielen. Ein ausgeschlossener Spieler
darf nicht als Linienrichter eingesetzt werden. Er hat sich sofort vom
Spielfeld wegzubegeben und darf auf das Spiel nicht mehr einwirken.
3.2. Der Schiedsrichter hat mit der Spielaufnahme zuzuwarten, bis der
ausgeschlossene Spieler das Spielfeld verlassen hat.
3.3. Ein Spieler, der vom Schiedsrichter vor Spielbeginn, das heisst vor
dem regelkonform ausgeführten Anstoss, von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen
wird, kann durch irgendeinen Spieler der betreffenden Mannschaft ersetzt
werden. Um dem Auswechselspieler den Eintritt ins Spiel zu ermöglichen,
darf der Anstoss jedoch nicht verzögert werden.
3.4. Wenn ein Spieler während der Halbzeitpause einen Gegner schlägt oder
sich dem Schiedsrichter gegenüber unsportlich benimmt, ist er disziplinarisch
zu bestrafen, wie wenn das Vergehen auf dem Spielfeld begangen worden
wäre.
3.5. Wenn ein Spieler aus einem unsportlichen Grund (zum Beispiel Verägergerung
über einen Mitspieler) das Spielfeld verlässt und nicht mehr weiterspielen
will, ist zu verwarnen. Der Schiedsrichter hat ihm eine Frist zur Rückkehr
auf das Spielfeld zu setzen. Lässt der Spieler diese Frist ungenutzt verstreichen,
gilt er als ausgeschlossen.
4. Verletzte Spieler
4.1. Wird ein Spieler verletzt und erweist sich die Verletzung von ernster
Natur, so soll der Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen.
4.2. Der Schiedsrichter entscheidet, ob der Pfleger oder der Arzt das
Spielfeld betreten dürfen.
4.3. Spieler mit blutenden Wunden müssen das Spielfeld zur Behandlung
der Verletzung verlassen.
4.4. Liegt der Verletzung keine Regelwidrigkeit zustande, ist das Spiel
mit einem Schiedsrichterball fortzusetzen.
4.5. Ist der verletzte Spieler nicht in der Lage, das Spiel fortzusetzen,
so kann seine Abmeldung auch durch den Spielführer erfolgen.
4.6. Es liegt in der alleinigen Kompetenz des Schiedsrichters, dem Spieler
das Wiederbetreten des Spielfeldes bei laufendem oder ruhendem Spiel zu
erlauben.
4.7.
a) Wenn der Ball aus dem Spiel ist, kann ein Spieler, der wegen einer
Verletzung das Spielfeld vorübergehend verlassen hat, das Spielfeld an
irgendeinem Or der Spielfeldbegrenzung betreten.
b) Während der Ball im Spiel ist, muss ein Spieler, der wegen einer Verletzung
das Spielfeld vorübergehend verlassen hat, das Spielfeld von der Seitenlinie
her betreten.
4.8. Die wegen eines Verletzungsunterbruchs (mit oder ohne Betreten des
Spielfeldes durch den Pfleger) verlorene Zeit hat der Schiedsrichter am
Schluss der jeweiligen Spielzeithälfte voll- umfänglich nachspielen zu
lassen.
4.9. Gültigkeit nur für Nationalliga A bzw. Spiele der Final- sowie Auf-
und Abstiegsrunde.
4.9.1. Sofern notwendig erlaubt der Schiedsrichter, nach Befragung des
verletzten Spielers, dem Pfleger und/oder Arzt (maximal zwei Personen)
das Betreten des Spielfeldes, um die Art der Verletzung festzustellen,
nicht aber, um diese zu behandeln. Vorbehalten bleibt eine Pflege auf
dem Spielfeld, wenn der Torhüter bzw. der Torhüter und ein Feldspieler
nach einem Zusammenstoss gepflegt werden müssen.
4.9.2. Damit der verletzte Spieler unverzüglich vom Spielfeld getragen
werden kann, betreten die Sanitäter mit einer Tragbahre das Spielfeld
gleichzeitig mit dem Pfleger/Arzt.
4.9.3. Wenn der Pfleger das Spielfeld betritt, hat der verletzte Spieler
in jedem Fall das Spielfeld zu verlassen, sei es zu Fuss oder auf der
Tragbahre. Kommt er dieser Weisung nicht nach, hat ihn der Schiedsrichter
zu verwarnen.
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