REGEL 3 : ZAHL DER SPIELERmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm< Inhalt >

 

1. Zahl der Spieler
1.1. Das Spiel wird mit zwei Mannschaften durchgeführt, von denen jede nicht mehr als 11 Spieler aufweisen darf; einer von ihnen ist der Torhüter.

1.2. Ein Wettspiel darf begonnen werden, sofern von beiden Mannschaften mindestens 9 vorschriftsgemäss ausgerüstete Spieler anwesend sind.

1.3. In keiner Mannschaft dürfen gleichzeitig mehr als 11 Spieler mitwirken.

1.4. Bei Mannschaften, welche das Spiel mit 9 oder 10 Spielerrn angefangen haben, dürfen die zu spät gekommenen Spieler, sofern sie vor Spielbeginn auf der Spielerkarte aufgeführt sind und sich reglementskonform beim Schiedsrichter angemeldet haben, während der ganzen Dauer (einschliesslich einer allfälligen Verlängerung) ins Spiel eintreten.

1.5. Reduziert sich die Zahl der Spieler einer Mannschaft unter 7, muss das Spiel abgebrochen werden. Im Rapport hat der Schiedsrichter die Gründe für das Ausscheiden der Spieler aufzuführen. Zudem hat er anzugeben, ob die betreffende Mannschaft das Spiel mit weniger als 11 Spielern begonnen hat.

2. Auswechslungen
2.1. Die Spieler können während des ganzen Spiels innerhalb ihrer Mannschaft unter sich nach Belieben wechseln.

2.2. a) Im Rahmen eines Verbandsspieles dürfen während der ganzen Dauer eines Spieles, einschliesslich einer allfälligen Verlängerung, bis zu drei Spieler ausgewechselt werden. Diese Bestimmung gilt für folgende Spiele: - Aktive (Nationalliga und der 1.-5. Liga, einschliesslich Nachwuchs NL) - Junioren-Spitzenfussball (U-17 und U-15) - Frauen (Nationalliga und 1. Liga) - Firmensport.
b) Für folgende Spiele gilt die Ausnahme, dass bis zu fünf Spieler bei einem Spielunterbruch frei ein- und ausgewechselt werden können: - Frauen 2. Liga - Frauen Junioren A - Junioren-Breitenfussball - Senioren und Veteranen

2.3. Unter der Voraussetzung, dass die beteiligten Mannschaften bei Spielen mit drei Auswechslungen eine Einigung über die Höchstzahl der Auswechselspieler erzielen und der Schiedsrichter vor Spielbeginn darüber informiert wird, sind in Trainingsspielen bis zu fünf Auswechslungen erlaubt. Wenn versäumt wird den Schiedsrichter zu informieren oder keine Einigung zustande kommt, dürfen nur drei Auswechselspieler eingesetzt werden.

2.4. Die Spielerkarte, welche gemäss den speziellen Weisungen der Abteilungen vor Spielbeginn dem Schiedsrichter ausgefüllt übergeben werden muss, darf höchstens die Namen von fünf Auswechselspielern aufweisen (Ausnahmen nach den speziellen Bestimmungen der Abteilungen). Nach Spielbeginn darf die Spielerkarte nicht mehr geändert werden. Auswechselspieler, die vor Spielbeginn nicht als solche bezeichnet worden sind, dürfen am Spiel nicht teilnehmen.

2.5. Die Schiedsrichter sind nicht ermächtigt, über die Frage des Einsatzes eines Spielers oder Auswechselspielers zu entscheiden. Die Verantwortung über den Einsatz eines Spielers oder Auswechselspielers liegt ausschliesslich beim zuständigen Verein.

2.6. Wenn ein Spieler durch einen Auswechselspieler ersetzt werden soll, sind die nachstehenden Bedingungen zu beachten: a) die beabsichtigte Auswechslung muss dem Schiedsrichter angemeldet werden b) eine Auswechslung kann nur bei einem Spielunterbruch vorgenommen werden c) der Auswechselspieler darf das Spielfeld nicht betreten, bevor der Spieler, den er ersetzt, es verlassen hat und dann nur nachdem er ein Zeichen des Schiedsrichters erhalten hat d) der Ersatzspieler hat das Spielfeld bei der Mittellinie zu betreten e) die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld betritt. In diesem Augenblick wird er zum Spieler und der Spieler, den er ersetzt, gehört nicht mehr zum Spiel (Ausnahme: freies Ein- und Auswechseln im Junioren-Breitenfussball)

2.7. Während des Spiels auf das Spielfeld eintretende Spieler haben folgendes zu beachten: a) Spieler, die das Spielfeld vorübergehend verlassen durften, müssen lediglich das Einver- ständnis des Schiedsrichters (Handzeichen) abwarten
b) Spieler, die um ihre Ausrüstung in Ordnung zu bringen vorübergehend durch den Schieds- richter vom Spielfeld gewiesen wurden, müssen: - Spielunterbruch abwarten - Beanstandete Ausrüstung durch den Schiedsrichter kontrollieren lassen
c) Spieler, die neu zur Mannschaft stossen und vor Spielbeginn durch den Schiedsrichter nicht kontrolliert werden konnten, müssen: - Spielunterbruch und Einverständnis (Handzeichen) des Schiedsrichters abwarten - Spielerpass vorweisen, oder wo dieser fehlt, auf der Mannschaftskarte unterschreiben
d) Auswechselspieler, die vor dem Spiel durch den Schiedsrichter nicht kontrolliert werden konnten, müssen: - Spielunterbruch abwarten - Warten bis der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen hat - Einverständnis des Schiedsrichters (Handzeichen) abwarten - Spielerpass vorweisen und wo dieser fehlt, auf der Mannschaftskarte unterschreiben.

2.8. Strafbestimmung: Spieler, die das Spiel beginnen, zu spät kommen oder vorübergehend ausscheiden, gehören zum Spiel. Wenn sie das Spielfeld ohne Erlaubnis des Schiedsrichters betreten, wieder betreten oder verlassen, müssen sie verwarnt werden. Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat, um die Verwarnung auszusprechen, ist es am Ort, wo sich der Ball befand, als der Schiedsrichter das Spiel unterbrach, durch indirekten Freistoss wieder aufzunehmen. Beim Spielfeldverlassen ohne Erlaubnis ist die Verwarnung beim Wiedereintritt auszusprechen. Kommt der Spieler nicht mehr auf das Spielfeld zurück, so ist die fällige Verwarnung dem Spielführer mitzuteilen (Ausnahme: Regel 3 Punkt 3.5.).

2.9. Wechselt ein Feldspieler während des Spiels seinen Platz mit dem Torhüter, so ist dazu erforderlich:
a) Unterbruch abwarten
b) Wechsel der Oberkörperbekleidung (Ein Spieler, der die Torhüterstelle einnimmt, ohne sich als solcher durch eine andersfarbige Oberkörperbekleidung ersichtlich zu machen, wird in seinen Aktionen als Feldspieler betrachtet)
c) Meldung an den Schiedsrichter (Unterbleibt diese Meldung, so sind der ehemalige und der neue Torhüter beim nächsten Spielunterbruch zu verwarnen.)

2.10. Das Verlassen des Spielfeldes hat auf nachstehende Weise zu erfolgen:
a) der Spieler darf erst weggehen, wenn er die ausdrückliche Erlaubnis des Schiedsrichters erhalten hat
b) hat er die Zustimmung vom Schiedsrichter erhalten, darf er sich nicht mehr am Spiel beteiligen. Strafbestimmung: Bleibt ein Spieler auf dem Spielfeld, ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen und das Spiel ist mit einem indirekten Freistoss für die gegnerische Mannschaft an der Stelle fortzusetzen, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befunden hat. Begeht der Spieler aber ein schwereres Vergehen, so ist dieses zu bestrafen, ausser das Spiel sei wegen des unerlaubten Verbleibens auf dem Spielfeld bereits unterbrochen worden.

2.11. Das Verlassen des Spielfeldes ohne besondere Erlaubnis ist nur in folgenden Fällen gestattet:
a) bei einer ernsten Verletzung
b) wenn es vorübergehend geschieht - um dem Schiedsrichter zu zeigen, dass ein in Abseitsposition geratener Spieler nicht ins Spiel einzugreifen gedenkt - dass zur Ausführung eines Freistosses, Torabstosses, Eckstosses oder Seiteneinwurfes ein Anlauf ausserhalb des Spielfeldes genommen wird - um den Gegner zu umgehen - um einen Ball zu holen, der die Spielfeldgrenze überquert hat.

2.12. Ein ersetzter Spieler darf am gleichen Spiel nicht mehr teilnehmen (Ausnahme: freies Ein- und Auswechseln im Junioren-Breitenfussball).

2.13. Ein Auswechselspieler ist als der Mannschaft zugehörig zu betrachten und damit der Autorität und dem Entscheidungsrecht des Schiedsrichters unterstellt, egal, ob er eingesetzt wird oder nicht. Dringt ein Auswechselspieler ins Spielfeld ein, so hat der Schiedsrichter folgendes zu tun: - Spiel sofort unterbrechen - den fehlbaren Spieler verwarnen und vom Spielfeld weisen - das Spiel mit Schiedsrichterball wieder aufnehmen und zwar am Ort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand - den Vorfall der zuständigen Behörde melden. Weil Auswechselspieler wohl zur Mannschaft, aber nicht zum Spiel gehören, kann gegen diese keine spieltechnische Strafe ausgesprochen werden. Begeht der fehlbare Spieler zudem einen Regelverstoss (Hände, Foul, Unsportlichkeit, Tätlichkeit, usw.) ist keine spieltechnische Strafe möglich (also keine Freistösse oder Elfmeter); hingegen sind die entsprechenden administrativen Bestrafungen (Verwarnungen, Ausschlüsse) in jedem Fall auszusprechen. Ein weggewiesener Auswechselspieler kann weiterhin regelkonform eingewechselt werden. Ein ausgeschlossener Spieler oder Auswechselspieler hingegen bleibt für das ganze Spiel gesperrt.

2.14. Ein Auswechselspieler kann vor seinem Einsatz als Spieler als Linienrichter eingesetzt werden. Wenn dieser Spieler bei der Ausübung des Linienrichteramtes wegen unsportlichen Benehmens ausgeschlossen werden muss, darf er nachher nicht als Spieler eingesetzt werden.

2.15. Ein nicht zum Einsatz gelangter Auswechselspieler, der vom Schiedsrichter vor Beginn oder während des Spiels ausgeschlossen wird, darf am betreffenden Spiel nicht teilnehmen. Er kann durch einen anderen auf der Mannschaftskarte stehenden oder noch nachzutragenden Auswechselspieler ersetzt werden.

3. Ausgeschlossene Spieler
3.1. Ein während des Spiels ausgeschlossener Spieler darf nicht ersetzt werden, auch nicht in Freundschaftsspielen. Ein ausgeschlossener Spieler darf nicht als Linienrichter eingesetzt werden. Er hat sich sofort vom Spielfeld wegzubegeben und darf auf das Spiel nicht mehr einwirken.

3.2. Der Schiedsrichter hat mit der Spielaufnahme zuzuwarten, bis der ausgeschlossene Spieler das Spielfeld verlassen hat.

3.3. Ein Spieler, der vom Schiedsrichter vor Spielbeginn, das heisst vor dem regelkonform ausgeführten Anstoss, von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen wird, kann durch irgendeinen Spieler der betreffenden Mannschaft ersetzt werden. Um dem Auswechselspieler den Eintritt ins Spiel zu ermöglichen, darf der Anstoss jedoch nicht verzögert werden.

3.4. Wenn ein Spieler während der Halbzeitpause einen Gegner schlägt oder sich dem Schiedsrichter gegenüber unsportlich benimmt, ist er disziplinarisch zu bestrafen, wie wenn das Vergehen auf dem Spielfeld begangen worden wäre.

3.5. Wenn ein Spieler aus einem unsportlichen Grund (zum Beispiel Verägergerung über einen Mitspieler) das Spielfeld verlässt und nicht mehr weiterspielen will, ist zu verwarnen. Der Schiedsrichter hat ihm eine Frist zur Rückkehr auf das Spielfeld zu setzen. Lässt der Spieler diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt er als ausgeschlossen.

4. Verletzte Spieler
4.1. Wird ein Spieler verletzt und erweist sich die Verletzung von ernster Natur, so soll der Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen.

4.2. Der Schiedsrichter entscheidet, ob der Pfleger oder der Arzt das Spielfeld betreten dürfen.

4.3. Spieler mit blutenden Wunden müssen das Spielfeld zur Behandlung der Verletzung verlassen.

4.4. Liegt der Verletzung keine Regelwidrigkeit zustande, ist das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortzusetzen.

4.5. Ist der verletzte Spieler nicht in der Lage, das Spiel fortzusetzen, so kann seine Abmeldung auch durch den Spielführer erfolgen.

4.6. Es liegt in der alleinigen Kompetenz des Schiedsrichters, dem Spieler das Wiederbetreten des Spielfeldes bei laufendem oder ruhendem Spiel zu erlauben.

4.7.
a) Wenn der Ball aus dem Spiel ist, kann ein Spieler, der wegen einer Verletzung das Spielfeld vorübergehend verlassen hat, das Spielfeld an irgendeinem Or der Spielfeldbegrenzung betreten.
b) Während der Ball im Spiel ist, muss ein Spieler, der wegen einer Verletzung das Spielfeld vorübergehend verlassen hat, das Spielfeld von der Seitenlinie her betreten.

4.8. Die wegen eines Verletzungsunterbruchs (mit oder ohne Betreten des Spielfeldes durch den Pfleger) verlorene Zeit hat der Schiedsrichter am Schluss der jeweiligen Spielzeithälfte voll- umfänglich nachspielen zu lassen.

4.9. Gültigkeit nur für Nationalliga A bzw. Spiele der Final- sowie Auf- und Abstiegsrunde.

4.9.1. Sofern notwendig erlaubt der Schiedsrichter, nach Befragung des verletzten Spielers, dem Pfleger und/oder Arzt (maximal zwei Personen) das Betreten des Spielfeldes, um die Art der Verletzung festzustellen, nicht aber, um diese zu behandeln. Vorbehalten bleibt eine Pflege auf dem Spielfeld, wenn der Torhüter bzw. der Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenstoss gepflegt werden müssen.

4.9.2. Damit der verletzte Spieler unverzüglich vom Spielfeld getragen werden kann, betreten die Sanitäter mit einer Tragbahre das Spielfeld gleichzeitig mit dem Pfleger/Arzt.

4.9.3. Wenn der Pfleger das Spielfeld betritt, hat der verletzte Spieler in jedem Fall das Spielfeld zu verlassen, sei es zu Fuss oder auf der Tragbahre. Kommt er dieser Weisung nicht nach, hat ihn der Schiedsrichter zu verwarnen.