REGEL 2 : DER BALLmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm< Inhalt >

 

1.
a) Der Ball muss kugelförmig sein. Die äussere Hülle muss aus Leder oder einem anderen geeigneten Material bestehen. Für die Herstellung darf kein Material verwendet werden, das die Spielern gefährden könnte.
b) Die Verwendung von Gumi- oder Plastikbällen ist untersagt.
c) Die Verwendung von Lederbällen, welche mit Gummi bespritzt sind, ist zulässig.

2. Für Verbandsspiele sind folgende Ballgrössen vorgeschrieben:
a) Ballgrösse 5: Umfang 68-70 cm, Gewicht (bei Spielbeginn) 410 - 450 g: Verwendung bei Spielen der Aktiven, Senioren, Veteranen und Frauen sowie im Ju- nioren-Spitzenfussball, Junioren-Breitenfussball der Kategorien A und B und Firmensport.
b) Ballgrösse 4: Umfang 63-66 cm, Gewicht (bei Spielbeginn) 350 - 390 g: Spiele der Junioren C können mit der Ballgrösse 4 oder 5 ausgetragen werden.

3. Der Druck muss 0,6 bis 1,1 Atmosphären betragen, was 600 - 1100 g/cm2 auf Meereshöhe entspricht.

4. Der Schiedsrichter ist allein zuständig, zu entscheiden ob die Bälle den Vorschriften entsprechen. Er hat diese vor Spielbeginn zu kontrollieren. Der Schiedsrichter muss den Spielball in der Halbzeitpause an sich nehmen. Am Spielende ist der Ball dem Schiedsrichter zurückzugeben.

5. Wenn der Ball im Verlauf eines Spiels platzt oder die Luft verliert, ist das Spiel zu unterbrechen und durch Schiedsrichterball mit dem neuen Ball fortzusetzen an der Stelle, wo der erste Ball schadhaft geworden ist.

6. Wenn dies unmittelbar nach Spielaufnahme geschieht, aber bevor ein anderer Spieler den Ball spielt oder berührt, ist die Spielfortsetzung mit dem neuen Ball zu wiederholen.

7. Zur Auswechslung eines defekt gewordenen oder zum Ersatz eines nicht wieder beizubringenden Balles hat der Schiedsrichter eine Frist von 10 Minuten einzuräumen.

8. Der Schiedsrichter soll das Spiel unterbrechen, wenn sich auf dem Spielfeld gleichzeitig zwei Bälle befinden und die Spieler dadurch in ihren Handlungen gestört werden (in klaren Fällen ist die Vorteilbestimmung anzuwenden).

9. Wird der Ball während des Spiels mit Zustimmung des Schiedsrichters gewechselt, weil er durch Witterungseinflüsse zu schwer oder unbrauchbar geworden oder nicht mehr beizubringen ist, so ist auch der Ersatzball auf seine Spielfähigkeit hin zu prüfen. Ausnahme für Spiele der Nationalliga: Zur Vermeidung von Zeitverzögerungen kommen Balljungen zum Einsatz. Verlässt ein Ball das Spielfeld, so hat der am nächsten stehende Balljunge einen Ersatzball dem Spieler zuzuwerfen, der die Spielfortsetzung vornimmt. Die Bälle sind vor Spielbeginn vom Schiedsrichter zu kontrollieren.

10. Den Spielball und die allfällig notwendigen Ersatzbälle stellt der Verein, auf dessen Spielplatz das Spiel stattfindet.