3.2. a) Der Strafstoss ist ausgeführt und der Ball wird in seinem Flug
nach vorne durch einen äusseren Einfluss (Zuschauer, Tier) berührt: -
Wiederholung des Strafstosses - Rapportierung an die zuständige Behörde
b) Wenn der Ball, nachdem der Strafstoss ausgeführt worden ist, vom Torhüter,
der Querlatte oder einem Torpfosten ins Spiel zurückspringt und dann in
seinem Lauf durch einen äusseren Einfluss aufgehalten wird, muss der Schiedsrichter
das Spiel unterbrechen und muss es mit einem Schiedsrichterball an der
Stelle fortsetzen, wo der Ball mit dem äusseren Einfluss in Berührung
kam.
3.3. Verstösst der Torhüter der verteidigenden Mannschaft gegen die Spielregel,
indem er sich von seiner Stellung auf der Torlinie bewegt, bevor der Ball
im Spiel ist, ist er zu ermahnen und im Wiederholungsfalle zu verwarnen.
4. Verschiedenes
4.1. Falls ein Elfmeterball an die Querlatte oder den Torpfosten getreten
wird und platzt, ist das Spiel (mit einem neuen reglementarischen Ball)
mit Schiedsrichterball wieder aufzunehmen.
4.2. Will der Torhüter aus Verärgerung seinen Platz im Tor nicht einnehmen,
so ist er durch den Schiedsrichter aufzufordern, sich sofort den Anordnungen
zu fügen. Folgt er dieser Aufforderung nicht, so ist er zu verwarnen und
bei Nichtbefolgung vom Feld zu weisen.
4.3. Für die Ausführung des Strafstosses nach Schluss der beiden Spielzeithälften
gelten folgende Bestimmungen:
a) der Schiedsrichter hat den beiden Mannschaftsführern mitzuteilen, dass
die effektive Spielzeit abgelaufen ist;
b) ein Tor ist erzielt, wenn der Ball, kraft des Stosses mit seinem ganzen
Durchmesser die Torlinie überquert hat, - direkt vom Strafstoss, - nachdem
er entweder vom Torpfosten oder der Querlatte abgeprallt ist oder - nachdem
er vom Torhüter berührt wurde. Das Spiel soll enden, sobald der Schiedsrichter
seine Entscheidung getroffen hat.
c) bei einer regelwidrigen Ausführung hat der Schiedsrichter wie unter
Punkt 3.1. a) bis e) zu entscheiden. Anstelle der unter a) und b) erwähnten
Spielfortsetzungen (Freistoss indirekt, Torabstoss und Eckball) erfolgt
die sofortige Beendigung der Spielzeithälfte.
d) bei den unter c) (wenn kein Tor erzielt wurde), d) und e) aufgeführten
Fällen ist eine Wiederholung anzuordnen.
5. Ausführung von Torschüssen von der Strafstossmarke
aus
5.1. An der Ausführung der Torschüsse dürfen nur jene Spieler teilnehmen,
die am Ende des Spieles, oder wenn es sich um ein Spiel mit Verlängerung
handelt, am Ende der Verlängerung auf dem Feld sind, sowie jene Spieler,
die zu diesem Zeitpunkt nicht auf dem Spielfeld sind, weil sie dieses
mit oder ohne Erlaubnis des Schiedsrichters vorübergehend verlassen haben.
Alle Spieler, die nicht verletzt sind, müssen einen Schuss ausführen.
Verletzte Spieler können sich abmelden und müssen nicht am Elfmeterschiessen
teilnehmen. Das Elfmeterschiessen kann durchgeführt werden, solange Spieler
verbleiben. Disziplinarmassnahmen beim Elfmeterschiessen: Obwohl das Elfmeterschiessen
nicht mehr Bestandteil des Spieles ist, müssen Spieler des Feldes verwiesen
werden, wenn sie verwarnt werden, und bereits schon in der eigentlichen
Spielzeit eine Verwarnung zugesprochen erhielten.
5.2. Eine Mannschaft kann den Torhüter, der während der Ausführung der
Torschüsse verletzt wird und wegen dieser Verletzung nicht weiterspielen
kann, durch einen Auswechselspieler ersetzen, sofern das Kontingent der
Auswechselspieler noch nicht ausgeschöpft ist.
5.3. Der Schiedsrichter hat das Tor zu bestimmen, auf das alle Torschüsse
auszuführen sind.
5.4. Der Schiedsrichter lost aus, und die Mannschaft, dessen Spielführer
das Los gewinnt, führt den ersten Strafstoss aus.
5.5. Unter Beachtung der Punkte 5.7 und 5.8 hat jede Mannschaft fünf Torschüsse
auszuführen.
5.6. Bei Ausführung der Torschüsse haben sich die Mannschaften nach jedem
Torschuss abzuwechseln.
5.7. Wenn bevor beide Mannschaften fünf Torschüsse ausgeführt haben, eine
Mannschaft mehr Tore erzielt hat, als die andere auch mit fünf Schüssen
noch erreichen könnte, ist die Ausführung der Torschüsse nicht fortzusetzen.
5.8. Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen
die gleiche Anzahl Tore oder kein Tor erzielt haben, ist die Ausführung
der Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortzusetzen, bis beide Mannschaften
die gleiche Anzahl von Torschüssen (nicht unbedingt fünf) ausgeführt haben
und eine Mannschaft ein Tor mehr als die andere erzielt hat.
5.9. Die Mannschaft, welche gemäss Punkt 5.5, 5.7 oder 5.8 die grösste
Anzahl von Toren erzielt hat, ist Sieger.
5.10. Jeder Torschuss ist von einem anderen Spieler auszuführen, und erst
wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler einschliesslich Torhüter oder
der eingesetzten Ersatztorhüter einen Torschuss ausgeführt haben, darf
ein Spieler der gleichen Mannschaft einen zweiten Torschuss ausführen.
5.11. Jeder teilnahmeberechtigte Spieler darf während der Ausführung der
Torschüsse mit seinem Torhüter den Platz tauschen.
5.12. Alle Spieler (mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torhüter)
sollen sich, während die Torschüsse ausgeführt werden, im Mittelkreis
aufhalten. Der Torhüter der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss
ausserhalb des Strafraums stehen, und zwar hinter der parallel zur Torlinie
verlaufenden Strafraumlinie, mindestens 9,15 m von der Strafstossmarke
entfernt.
5.13. Falls die ersten fünf Torschüsse jeder Mannschaft keinen Entscheid
gebracht haben, müssen in der Folge alle teilnahmeberechtigten Spieler
(inkl. allfälliger Ersatztorhüter) zum Torschuss antreten, sofern der
Sieger nicht vorher feststeht.
5.14. Soweit in den vorhergehenden Absätzen nicht Gegenteiliges festgelegt
ist, sind bei der Ausführung der Torschüsse die Spielregeln sinngemäss
anzuwenden.
5.15. Ist es dem Schiedsrichter, nachdem er eine angemessene Zeitspanne
abgewartet hat, als Folge höherer Gewalt (längerer Stromausfall, Gewitter,
etc.) nicht möglich, mit dem Elfmeterschiessen zu beginnen oder dies zu
Ende zu führen, hat er den Sieger mittels Aufwerfen einer Münze oder mit
Losentscheid zu ermitteln.
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