REGEL 12 : VERBOTENES SPIEL UND UNSPORTLICHES BETRAGENmmmmmmmm< Inhalt >

 

1. Allgemeines
1.1. Der entscheidende Grundsatz dieser Regel ist, dass nur absichtliche Verstösse, die genau bezeichnet sind, bestraft werden. Die Beurteilung der Absicht liegt im alleinigen Ermessen des Schiedsrichters. Fahrlässigkeit und mangelnde Voraussicht (Rücksichtslosigkeit oder unverhältnismässiger Körpereinsatz) sind dem absichtlichen Begehen eines Verstosses gleichgesetzt.

1.2. Alle Verstösse sind auf dem ganzen Spielfeld gleich zu beurteilen und der Regel entsprechend zu ahnden.

1.3. Eine regeltechnische Bestrafung ist nur möglich, wenn
a) das Vergehen auf dem Spielfeld erfolgt und
b) der Ball im Spiel ist.

1.4. Begeht ein Spieler in einer Spielsituation mehrere Regelverstösse, ist immer das schwerere Vergehen zu bestrafen. Entscheidend ist, dass das Spiel nicht auf Grund des ersten Verstosses unterbrochen wurde. War dies der Fall, so kann nur das erste, wenn auch leichtere Vergehen regeltechnisch geahndet werden.

2. Direkter Freistoss
2.1. Ein Spieler, der einen der folgenden Verstösse begeht, ist mit einem Freistoss direkt zu bestrafen, der von der Gegenpartei an der Stelle auszuführen ist, wo der Verstoss begangen worden ist:
a) einen Gegner tritt oder versucht zu treten;
b) einem Gegner das Bein stellt;
c) einen Gegner anspringt;
d) einen Gegner rempelt;
e) einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen;
f) einen Gegner stösst (zum Beispiel der Torhüter, wenn er den Ball hält);
g) beim Tackling den Gegner vor dem Ball berührt;
h) einen Gegner anspuckt;
i) einen Gegner hält;
j) den Ball absichtlich mit der Hand spielt, das heisst, ihn mit dem Arm oder mit der Hand anhält, bzw. wirft, trägt oder stösst.

3. Indirekter Freistoss
3.1. Der Torhüter ist mit einem Freistoss indirekt zu bestrafen, wenn er im eigenen Strafraum a) mehr als vier Schritte in irgendeine Richtung macht, nachdem er den Ball mit seinen Händen kontrolliert hat, bevor er ihn für das Spiel freigibt;
b) den Ball erneut mit den Händen berührt, nachdem er den unter Kontrolle gebrachten Ball freigegeben hat, bevor ihn ein anderer Spieler berührt hat;
c) den Ball mit der Hand berührt, den ihm ein Mitspieler absichtlich mit dem Fuss zugespielt hat;
d) den Ball mit der Hand berührt, den ihm ein Mitspieler direkt mit einem Einwurf zugespielt hat;
e) Zeit vergeudet, z.B. den Ball länger als 5 - 6 Sekunden in den Händen hält.

3.2. Ein Spieler ist mit einem indirekten Freistosses zu bestrafen, wenn er:
a) in einer nach Ansicht des Schiedsrichters gefährlichen Weise spielt (z.B. durch hohes Bein in unmittelbarer Nähe des gegnerischen Spielers, beim Versuch den Ball zu treten, während der Torwart ihn hält usw.);
b) ohne den Ball spielen zu wollen absichtlich den Gegner behindert (z.B. durch den Lauf zwischen Ball und Gegner, ohne ihn körperlich zu berühren);
c) den Torhüter daran hindert, den Ball aus den Händen freizugeben;
d) irgendeine andere, nicht bereits in Regel 12 erwähnte Regelübertretung begeht, für welche das Spiel unterbrochen wird, um ihn zu verwarnen oder mit einem Ausschluss zu bestrafen.

4. Verwarnung und Ausschluss
4.1. Die Spielregeln kennen als persönliche Strafe die Verwarnung und den Ausschluss. Bei Frauenspielen der 2. Liga, der Juniorinnen A sowie im Junioren-Breitenfussball tritt die 10-Minuten-Disziplinarstrafe an die Stelle der Verwarnung (vgl. Reglement über die Zeitstrafe im Juniorenbreiten-, Kinder- und Juniorinnenfussball).

4.2. Ein Spieler ist zu verwarnen, wenn er: a) dauernd gegen die Spielregeln verstösst (ausgenommen Abseits); b) durch Worte oder Handlungen die Ablehnung irgendeines Entscheides des Schiedsrichters zu erkennen gibt; c) sich eines unsportlichen Betragens schuldig macht; Diese Vergehen sind zusätzlich mit einem indirekten Freistoss zu bestrafen.

4.3. Ein Spieler wird mit einem Ausschluss bestraft, wenn er nach Auffassung des Schiedsrichters:
a) sich eines grob-unsportlichen Betragens schuldig macht;
b) ein grobes Foul begeht; c) anstössige, beleidigende oder schmähende Äusserungen gebraucht;
c) sich weiterhin unsportlich benimmt, nachdem er bereits verwarnt worden ist.

4.4. Wenn ein Spieler einem Gegner, eigenen Spieler, Schiedsrichter, Linienrichter, Offiziellen oder Zuschauer einen Gegenstand anwirft (z. Bsp. Stein, Schneeball), beziehungsweise ihn anspuckt, so ist der fehlbare Spieler mit Platzverweis zu bestrafen. Spielaufnahme: - bei einem Vergehen gegen einen Gegner: Freistoss direkt; - bei einem Vergehen gegen einen eigenen Spieler, Klublinienrichter, Offiziellen oder Zuschauer: Freistoss indirekt; - bei einem Vergehen gegen den Schiedsrichter oder neutralen Linienrichter: Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, das Spiel abzubrechen. Entscheidet er auf Spielfort- setzung, so erfolgt dies mit einem Freistoss indirekt.

4.5. Wenn ein Schiedsrichter im Begriffe ist, einen Spieler zu verwarnen und dieser Spieler, ehe die Verwarnung ausgesprochen ist, einen weiteren Verstoss begeht, der eine Verwarnung nach sich zieht, so muss der Spieler des Feldes verwiesen werden.

4.6. Bei besonders schweren Vergehen gegen die Spielregeln oder die Sportlichkeit muss die Verwarnung sofort ausgesprochen werden. Es kann aber auch ein Platzverweis ohne vorherige Verwarnung als verschärfte disziplinarische Massnahme verfügt werden.

4.7. Eine Verwarnung oder ein Feldverweis darf nur bei ruhendem Spiel ausgesprochen werden. Eine disziplinarische Massnahme ist dem Spielführer der betreffenden Mannschaft so rasch als möglich mitzuteilen. Vorgehen beim Aussprechen einer disziplinarischen Massnahme:
a) Spieler nach dem Namen fragen, wenn nicht bekannt;
b) Verwarnung oder Ausschluss aussprechen und Grund angeben
c) optische Signalisierung mit gelber Karte (Verwarnung), roter Karte (Ausschluss) oder gelb/roter Karte (zweite Verwarnung;
d) Notizen machen.

4.8. Wortlaut und Geist von Regel 12 verpflichtet den Schiedsrichter nicht, ein Spiel zwecks Erteilung einer Verwarnung zu unterbrechen. Er kann, wenn er es vorzieht, die Vorteilbestimmung anwenden. Wenn er dies tut, soll er den Spieler beim nächsten Spielunterbruch verwarnen.

5. Erläuterungen und Veschiedenes
5.1. Der Versuch einen Gegner zu treten oder zu schlagen ist der ausgeführten Tat gleichzusetzen.

5.2. Ein Spieler, der seinen Gegenspieler von hinten rücksichtslos in die Beine, ohne zu versuchen, den Ball zu spielen, ist wegen grob-unsportlichen Betragens mit einem Ausschluss zu bestrafen.

5.3. Ein Spieler, der im Zweikampf um den Ball seine Arme und seine Ellbogen in rücksichtsloser Manier einsetzt, ist entsprechend der Schwere des Vergehens disziplinarisch zu bestrafen.

5.4. Korrekt rempeln: Rempeln ist eine zulässige Spielweise, um den Gegner von dem in Spielnähe befindlichen Ball zu trennen und sich selbst in dessen Besitz zu bringen. Es darf nur mit der Schulter gegen die Schulter und im Kampf um den Ball erfolgen. Ausnahme: ein sperrender Gegner darf im Kampf um den Ball auch von hinten gegen das Schulterblatt gerempelt werden. Rempeln zur unrichtigen Zeit: ein korrekt ausgeführter Rempler, ohne dass sich der Ball in Spielnähe befindet, ist nicht erlaubt (Freistoss indirekt).

5.5. Im Besitze des Balles ist ein Feldspieler, wenn er so nahe beim Ball ist, dass er diesen mit einem normalen Schritt erreichen kann.

5.6. Der Torhüter hat den Ball unter Kontrolle, wenn er sich durch Berührung mit den Händen oder den Armen in den Besitz des Balles bringen kann. Das absichtliche Ablenken, Abklatschen oder Stoppen des Balles mit den Händen oder Armen ist der Kontrolle des Balles gleichgesetzt.

5.7. Kein Zuspiel an den Torhüter liegt vor, wenn der Ball ohne Absicht mit dem Fuss abgelenkt oder abgefälscht wird. Wenn der Ball von einem Mitspieler mit dem Fuss zwar nicht direkt in Richtung des Torhüters, jedoch absichtlich so gespielt wird, dass der Torhüter den Ball unter Kontrolle bringen kann, gilt dieses Verhalten als absichtliches Zuspiel. Ein Spieler, der versucht, das Zuspiel des Balles mit dem Fuss an den Torhüter absichtlich und in unsportlicher Weise (z.B. mit einer Finte) zu umgehen, wird mit einem Freistoss indirekt bestraft, der an der Stelle auszuführen ist, wo der Verstoss begangen worden ist. Der fehlbare Spieler ist zu verwarnen. Für die Bestrafung spielt es demnach keine Rolle, ob der Torhüter den Ball nach dem Zuspiel mit den Händen berührt oder nicht.

5.8. Der "Kampf um den Ball" darf etwa 2m vom Ball entfernt beginnen. Solange die Spieler weiter als diese Distanz vom Ball entfernst sind, dürfen sie sich gegenseitig weder rempeln noch sperren.

5.9. Sperren des Gegners ist nur im Kampf um den Ball erlaubt. Korrektes Sperren muss entweder mit der Brust oder mit dem Rücken und ohne Hilfe der Arme erfolgen.

5.10. Hände Der Begriff "Hände" umfasst den ganzen Arm vom Schulteransatz bis zu den Fingerspitzen. Bestraft wird nur das absichtliche Händespiel. Als Grundsatz gilt:
a) geht der Ball zur Hand oder zum Arm, spricht man von angeschossenem Händs und damit von unabsichtlichem Handspiel. Hierzu gehöhren auch Reflexbewegungen der Hände mit Ballkontakt zum Schutz gefährdeter Körperpartien (Schutz-Hände).
b) geht die Hand oder der Arm zum Ball, so ist dies ein absichtliches Händespiel. Wenn sich die verteidigenden Spieler bei der Mauerbildung einhaken und der Ball durch den Arm eines in einer solchen Mauer befindlichen Spielers aufgehalten wird, so ist dies als absicht- liches Händespiel zu werten und entsprechend zu bestrafen.

5.11. Unter gefährlichem Spiel versteht man ein Vorgehen, das einem in unmittelbarer Nähe sich befindenden Gegenspieler unmöglich macht, den Ball zu spielen, ohne sich selber oder den Gegner damit zu gefährden. Der Begriff umfasst also jedes Verhalten, das geeignet erscheint, den Gegner oder sich selbst zu gefährden. Man unterscheidet gefährliches Spiel gegen andere Spieler und gegen sich selbst. Gefährliches Spiel wird mit indirektem Freistoss geahndet. Sobald körperlicher Kontakt erfolgt, handelt es sich um verbotenes Spiel und wird mit einem direkten Freistoss bestraft. Der Schiedsrichter hat die Pflicht, bei jeder Gefährdung eines Spielers durch einen Gegner sofort und bevor eine Verletzung vorliegt, einzuschreiten (Vorteilbestimmung nur bedingt anwendbar).

5.12. Unsportliches Zunichtemachen einer Torchance (Notbremse) Ein Spieler (Feldspieler oder Torhüter), welcher den Gegenspieler, der allein auf das gegnerische Tor loszieht und eine offensichtliche Möglichkeit besitzt, ein Tor zu erzielen, mit unerlaubten Mitteln, d.h. durch eine mit einem Freistoss oder Strafstoss zu ahndende Regelverletzung (halten, umreissen, in die Beine treten, umsäbeln) stoppt und dadurch die Torchance zunichte macht, ist mit einem Ausschluss zu bestrafen.

5.13. Ein Spieler, der mit einem absichtlichen Handspiel ein klares Tor oder eine klare Torchance verhindert, muss zusätzlich zum Freistoss direkt oder Strafstoss mit einem Ausschluss bestraft werden. Verhindert ein Spieler mit einem absichtlichen Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so ist er zu verwarnen. Der Torhüter ist mit einem Ausschluss zu bestrafen, wenn er ausserhalb des Strafraumes den Ball absichtlich mit der Hand spielt und so die gegnerische Mannschaft am Torerfolg hindert oder ihr eine klare Tormöglichkeit zunichte macht.

5.14. Ein Tackling von hinten, welches die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet, ist als grobes Foul zu ahnden und mit einem Ausschluss zu bestrafen.

5.15. Jeder Versuch, ein Foulspiel vorzutäuschen, muss als unsportliches Betragen regeltechnisch mit einem Freistoss indirekt und disziplinarisch mit einer Verwarnung bestraft werden.

Absichtliches Zu-Fall-Bringen des Gegners mittels Haken.

Strafe: Freistoss direkt


Absichtliches Halten des Gegners.

Strafe: Freistoss direkt


Unkorrektes Rempeln des Torhüters.

Strafe: Freistoss direkt


Absichtliches Stossen oder Wegdrücken des Gegners.

Strafe: Freistoss direkt


Anspringen mit Rempeln des Gegners in die Rückenmitte.

Strafe: Freistoss direkt


Gefährliches Spielen des Balles in Kopfhöhe des Gegners . (ohne Körperkontakt).

Strafe: Freistoss indirekt


Unkorrekter Angriff des den Ball besitzenden Torhüters mit vorgestrecktem Fuss.

Strafe: Freistoss indirekt


Gefährliches Spiel im Kampf um den Ball wegen Spielens des Balles mit vorgestrecktem Fuss.

Strafe: Freistoss indirekt